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Wichtige Änderungen bei einer Null-Prozent-Finanzierung in Kraft

Seit wenigen Wochen hat der Gesetzgeber wichtige Änderungen im Bereich einer sogenannten Null-Prozent-Finanzierung realisiert, die insbesondere positive Auswirkungen für Verbraucher haben. Bisher gab es durchaus nicht unerhebliche Unterschiede zwischen einem normalen Ratenkredit und einer Null-Prozent-Finanzierung, die beispielsweise von zahlreichen Händlern angeboten wird. In der Summe führen die Änderungen zu verbesserten Bedingungen für Verbraucher, die nun auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung genutzt werden können.

Worum handelt es sich bei einer Null-Prozent-Finanzierung?

Der Begriff Null-Prozent-Finanzierung besagt, dass ein Kreditgeber oder auch ein Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung bereit ist, eine Ratenzahlungsvereinbarung ohne zu zahlende Kreditzinsen zu vereinbaren. Meistens sind es weniger Banken, sondern insbesondere Autohändler, größere Versandhäuser oder auch Elektronikmärkte, die mit solchen Finanzierungen locken. Da der jeweilige Händler als Verkäufer in erster Linie am verkauften Sachwert und nicht an der Finanzierung verdient, dient die Null-Prozent-Finanzierung häufig als eine Art Lockmittel, damit der Kunde eben das Produkt bei diesem und keinem anderen Händler kauft. Gebühren können natürlich trotz einer Null-Prozent-Finanzierung generell anfallen, sodass Verbraucher auch beim Vergleich der Finanzierungsformen auf solche anscheinenden Kleinigkeiten achten sollten.

Null-Prozent-Finanzierungen beinhalten jetzt auch Widerrufsrecht

Eine wichtige Änderung, die aktuell bei einer Null-Prozent-Finanzierung in Kraft getreten ist, besteht darin, dass den Verbrauchern jetzt auch bei einer derartigen Finanzierung ein Widerrufsrecht zusteht. Bisher galt dieses Recht nur für Konsumentenkredite. Die Null-Prozent-Finanzierung wurde allerdings bis dato nicht als sogenanntes Verbraucherdarlehen klassifiziert. Jetzt gibt es allerdings auch bei der Null-Prozent-Finanzierung ein Widerrufsrecht für den Kreditnehmer, welches in aller Regel 14 Tage beträgt. Konkret beginnt das Widerrufsrecht zu laufen, nachdem der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Kreditgeber muss mehr Anforderungen erfüllen

Eine weitere Änderung, die sich ebenfalls auf die Null-Prozent-Finanzierung bezieht, betrifft vor allen Dingen die jeweiligen Kreditgeber. Bisher war es so, dass aufgrund der Tatsache, dass für die Finanzierung keine Zinsen gezahlt werden mussten, häufiger nur eine relativ oberflächliche Prüfung der Bonität vorgenommen wurde. Allerdings entstanden daraus nicht wenige Zahlungsverzüge, denn natürlich musste zumindest die Finanzierungssumme nach und nach abgezahlt werden. Damit ein solcher Zahlungsverzug in der Zukunft möglichst häufig verhindert werden kann, sehen die neuen Regelungen vor, dass der Kreditgeber sich bereits bei Abschluss des Vertrages umfassend über die finanzielle Situation des Kunden informieren muss.

Verbesserte Situation, jedoch nicht alle Risiken beseitigt

Auch wenn die Änderungen sich insgesamt positiv auf Verbraucher auswirken, was die Inanspruchnahme einer Null-Prozent-Finanzierung angeht, so sind dennoch nicht alle möglichen Risiken ausgeschaltet. So besteht nach wie vor die Gefahr, dass Verbraucher vor allem auf die kostenlose Finanzierung schauen und sich zu Käufen verleiten lassen, die eigentlich unnötig sind. Darüber hinaus sind nach wie vor einige Null-Prozent-Finanzierungen mit dem Abschluss von Zusatzprodukten verbunden, wie zum Beispiel Versicherungen oder Sparverträgen, die entweder kundenfeindliche Konditionen haben können oder schlichtweg für den betroffenen Verbraucher nicht sinnvoll sind.

Bildquelle: #74032823 – © Tim – Fotolia.com (https://de.fotolia.com/id/74032823#)