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Trotz Ablauf des Widerrufsbrokers: Chance auf Widerruf noch vorhanden

Der Widerrufsjoker war in den vergangenen Wochen und Monaten ein großes Thema im Finanzbereich. Wichtig war in dem Zusammenhang der 21. Juni 2016, denn nur bis zu diesem Datum hatten betroffene Kreditnehmer die Möglichkeit, vom sogenannten Widerrufsjoker Gebrauch zu machen. Dies bedeutete, dass vor allem zwischen 2002 und 2010 aufgenommene Immobilienkredite, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten, noch bis zu diesem Datum widerrufen werden konnten.

 

Hintergrund zum Widerrufsjoker

 

Beim Widerrufsjoker handelte es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die deshalb genutzt wurde, weil diejenigen Kreditnehmer, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnten, dadurch in vielen Fällen einen finanziellen Vorteil hatten, indem sie diesen „Joker“ gezogen haben. Allerdings lief die Frist bis zum 21. Juni 2016, denn anschließend war es aufgrund einer neuen EU-Regelung nicht mehr möglich, die entsprechenden Immobilienkredite zu widerrufen. Jetzt scheint sich allerdings doch noch eine „Lücke“ für diejenigen Kreditnehmer aufzutun, die bisher noch keinen Widerruf durchgeführt haben oder die den Termin für den letztmaligen Widerruf schlichtweg versäumt haben.

 

Kredit mittels Fernabsatz abgeschlossen: Widerruf eventuell noch möglich

 

Grundsätzlich tut sich ausschließlich für solche Kreditnehmer eine Art Lücke auf, die ihren Immobilienkredit zwischen 2002 und 2010 mittels des sogenannten Fernabsatzes abgeschlossen haben. Damit ist gemeint, dass die Vereinbarung über das Darlehen entweder per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail mit der entsprechenden Bank getroffen wurde und auch auf diesem Weg der Abschluss des Kreditvertrages durchgeführt wurde. Alle anderen Kreditnehmer, die ihr Immobiliendarlehen in der Geschäftsstelle der Bank abgeschlossen haben, sind aller Voraussicht nach von dem noch vorhandenen Widerrufsrecht nicht betroffen.

 

Für all diejenigen, die ihren Kredit allerdings per Fernabsatz abgeschlossen haben, besteht durchaus die berechtigte Hoffnung, dass die Widerrufsmöglichkeit auch heute noch vorhanden ist, obwohl die Frist für den Widerrufsbroker bereits abgelaufen ist. Experten gehen unter der Voraussetzung davon aus, dass die entsprechenden Kreditnehmer kein Exemplar des Darlehensvertrages mit einer gültigen Unterschrift der kreditgebenden Bank erhalten haben, sodass aufgrund dieser Tatsache noch ein Widerruf des Darlehensvertrages möglich ist. Da solche fehlenden Exemplare in erster Linie bei Kreditinstituten vorhanden sind, die eben keinen persönlichen Kontakt mit dem Kunden vor Ort, also in der Geschäftsstelle haben, gehen nicht wenige Finanzexperten davon aus, dass einige Tausend Verträge von diesem möglichen Widerrufsrecht der Verbraucher betroffen sein könnten.

 

Widerruf sinnvoll oder nicht? Unbedingt zuvor prüfen!

 

Trotz der Tatsache, dass eventuell jetzt doch noch einige Tausend Kreditnehmer die Möglichkeit des Widerrufs haben, auch wenn die Frist für den Widerrufsjoker vorbei ist, sollte keinesfalls blind jeder mögliche Kreditvertrag widerrufen werden. Stattdessen ist es äußerst ratsam, zunächst einmal zu überprüfen, ob man selbst überhaupt von einem Widerruf des bereits abgeschlossenen und sicherlich schon seit Jahren zurückgezahlten Immobilienkredites profitieren würde. Dies wird meistens unter der Voraussetzung der Fall sein, dass das Immobiliendarlehen noch einige Jahre läuft und mit einem Zinssatz ausgestattet ist, der höher als die aktuellen Marktzinsen im Bereich der Immobilienfinanzierung sind.

 

Insbesondere die mögliche Zinsersparnis wird sicherlich bei vielen Betroffenen Kreditnehmern zutreffen, sodass ein Widerruf zumindest versucht werden sollte. Ratsam ist es, sich in dem Zusammenhang Hilfe eines Experten zu suchen, wie zum Beispiel eines Fachanwaltes für Finanzrecht. Aber auch die Verbraucherzentralen geben oftmals hilfreiche Auskünfte. Allerdings ist es auch eine Möglichkeit, die aktuelle Entwicklung zunächst einmal abzuwarten, da davon auszugehen ist, dass es in absehbarer Zeit ein Gerichtsurteil zum Thema geben wird, ob die entsprechenden Immobilienkredite tatsächlich aufgrund des nicht vorhandenen Exemplars des Darlehensvertrages von Bankkunden widerrufen werden dürfen.

Bildquelle: Jungyeon / pixabay.com (https://pixabay.com/de/karte-joker-deck-fahrrad-913191/)